Standort Lünen · Dortmund · Kreis Unna
Umzug mit Kostenübernahme durch Jobcenter oder Sozialamt
Sie benötigen ein schriftliches Umzugsangebot zur Vorlage beim Jobcenter, Sozialamt, Wohnungsamt oder einem anderen Leistungsträger? Wir stellen Ihnen ein detailliertes Angebot aus – kostenlos und ohne Verpflichtung. Der Umzug selbst wird erst nach schriftlicher Kostenübernahme oder direkter Beauftragung verbindlich vereinbart.
Wir stellen aus:
- Schriftliches Umzugsangebot
- Aufschlüsselung der Einzelleistungen
- Angaben zu Fahrzeug, Fahrer und Helfern
- Termin- und Adressangaben
- gegebenenfalls Besichtigungsprotokoll
Leistungen
Was wir beim Jobcenter-Umzug übernehmen
Wir führen Umzüge im Auftrag von Personen durch, deren Umzugskosten ganz oder teilweise durch einen Leistungsträger übernommen werden. Dazu gehören Bürgergeld-Empfänger, Sozialhilfeempfänger, Wohngeldempfänger und Personen in ähnlichen Situationen.
Unser Leistungsumfang wird individuell abgestimmt – je nachdem, was das Jobcenter oder Sozialamt genehmigt und was Sie tatsächlich benötigen.
- Fahrzeug und Fahrer
- Möbeltransport zwischen zwei Adressen
- benötigte Umzugshelfer
- Tragen von Möbeln und Kartons
- Möbelabbau nach Vereinbarung
- Möbelaufbau nach Vereinbarung
- Verpackungsservice nach Vereinbarung
- mehrere Fahrten nach Vereinbarung
- besenreine Übergabe der alten Wohnung
- Altmöbelabholung als separat geprüfte Zusatzleistung
Ablauf
So läuft ein Jobcenter-Umzug ab
- 01
Anfrage stellen
Senden Sie uns Ihre Anfrage über das Formular oder per Telefon. Beschreiben Sie den Umzug möglichst genau.
- 02
Unterlagen übermitteln
Teilen Sie uns Ihre Umzugsdaten, Adressen und – falls vorhanden – das Schreiben Ihres Leistungsträgers mit.
- 03
Umfang prüfen
Wir prüfen den Umzugsumfang anhand Ihrer Angaben oder Fotos und ermitteln die erforderlichen Leistungen.
- 04
Schriftliches Angebot erhalten
Sie erhalten ein schriftliches Angebot zur Vorlage beim Jobcenter, Sozialamt oder einem anderen Leistungsträger.
- 05
Angebot einreichen
Sie legen das Angebot bei Ihrem zuständigen Leistungsträger vor und beantragen die Kostenübernahme.
- 06
Kostenübernahme abwarten
Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, entscheidet ausschließlich der zuständige Leistungsträger.
- 07
Termin bestätigen
Nach schriftlicher Bestätigung der Kostenübernahme vereinbaren wir verbindlich einen Umzugstermin.
- 08
Umzug durchführen
Wir führen den Umzug wie vereinbart durch – pünktlich, sorgfältig und ohne versteckte Kosten.
Hinweise
Wichtige Hinweise
Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, entscheidet ausschließlich der zuständige Leistungsträger.
Eine Anfrage oder ein Angebot von Trailero ist keine Zusage des Jobcenters oder Sozialamts.
Der Umzug wird erst nach schriftlicher Kostenübernahme oder verbindlicher Beauftragung durchgeführt.
Wir können keine Auskunft über Ansprüche bei bestimmten Leistungsträgern geben.
FAQ
Häufige Fragen zum Jobcenter-Umzug
Ja. Wir stellen auf Anfrage ein schriftliches Umzugsangebot aus, das Sie beim Jobcenter, Sozialamt oder einem anderen Leistungsträger einreichen können.
Anfrage
Jobcenter-Angebot anfordern
Senden Sie uns Ihre Anfrage. Wir prüfen Ihre Angaben und stellen Ihnen ein schriftliches Umzugsangebot zur Vorlage beim Leistungsträger aus.
